Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine rechtliche Regelung, die darauf abzielt, Personen, die Missstände in Organisationen oder Unternehmen melden (sogenannte Hinweisgeber oder Whistleblower), einen angemessenen Schutz zu gewähren. Das Gesetz soll sicherstellen, dass diejenigen, die auf illegale Aktivitäten, Korruption, Missmanagement oder andere Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften hinweisen, vor Repressalien und Benachteiligungen geschützt sind.
Meldungen können an hinschg@dess-falk.de gesendet werden.
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt, der Hinweisgeber bleibt gegenüber dem Unternehmen anonym.